Termine
Nach Absprache prüfen wir in
Sachsen-Anhalt (SLK, BK, MD, JL)
Brandenburg (BRB, P, PM, Campingpl. Grünheide/Erkner)
Berlin (Lichtenberg/Marzahn/Pankow/Mitte)
Berlin-Spandau (Campingplatz Gatow/Kladow/Haselhorst)
Termine zur Zeit nach Vereinbarung
Zu Ihrer Sicherheit prüfen wir weiterhin.
Vorrübergehende Aussetzung der Prüfpflicht :
Ende 2019 überraschte das „Verkehrsblatt“ (Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871), das Amtsblatt des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit der Meldung, dass die Gasprüfungspflicht G 607 bei Wohnmobilen vorübergehend bis zum 01.01.2023 außer Kraft ist und eine überzogene oder fehlende Gasprüfung nicht als erheblicher Mangel eingetragen werden soll.
Hintergrund ist das die Anforderungen an Prüfgeräte/Gasdetektoren (Kallibrierung, Herstellung
etc. pp), sowie die Ausbildung von Prüfern neu definiert werden soll.
Schwierigkeit war die messtechnische Rückführung
der Gasdetektoren für Gasanlagenprüfungen (GAP auch bei LPG-Auto) deren Einsatz damit bis 01.01.2023 untersagt wurde.
Flüssiggasanlage der Heizung muss vor HU weiterhin geprüft werden
Von der Neuregelung unberührt bleibt die Flüssiggasanlage der Heizung eines Freizeitfahrzeuges, die im Rahmen der HU untersucht wird. Unzulässige, beschädigte oder mangelhaft befestigte Teil gelten weiterhin als erheblicher Mangel und führen auch künftig zur Verweigerung der Erteilung einer HU-Plakette, wie das Bundesverkehrsministerium bestätigt hat. Um das zu verhindern, sollte auch weiterhin vor der Hauptuntersuchung die Gasprüfung durchgeführt werden.
Von der Neuregelung unberührt bleibt die Flüssiggasanlage der Heizung eines Freizeitfahrzeuges, die im Rahmen der HU untersucht wird. Unzulässige, beschädigte oder mangelhaft befestigte Teil gelten weiterhin als erheblicher Mangel und führen auch künftig zur Verweigerung der Erteilung einer HU-Plakette, wie das Bundesverkehrsministerium bestätigt hat. Um das zu verhindern, sollte auch weiterhin vor der Hauptuntersuchung die Gasprüfung durchgeführt werden.
