Informationen


Regelmäßige Prüfung der Flüssiggas-Anlagen
Flüssiggas-Anlagen in Freizeitfahrzeugen müssen alle 2 Jahre geprüft 
werden. Die Prüfung erfolgt durch einen Sachkundigen.
Eine regelmäßige Prüfung gibt zudem Gewissheit über den Zustand der Anlage.

G 607-Prüfbescheinigung
In der Prüfbescheinigung wird der Zustand der Flüssiggas-Anlage durch den
Sachkundigen notiert. Liegen keine oder nur geringfügige Mängel vor, wird
eine positive Prüfbescheinigung ausgestellt. Beim Vorliegen erheblicher
Mängel müssen diese zunächst behoben werden, bevor die Prüfbescheini-
gung positiv gezeichnet wird.

G 607-Prüfplakette
Bei Vergabe einer positiven Prüfbescheinigung vergibt der Sachkundige
zusätzlich eine Prüfplakette. Diese wird häufig am Fahrzeug in der
Nähe der HU-Plakette oder im Flaschenkasten verklebt. Die Plakette wird so
geklebt, dass der Monat in dem die nächste Prüfung fällig ist gelocht ist.
Für die Durchführung einer Hauptuntersuchung ist eine aktuell gültige
G 607- Prüfplakette Voraussetzung.

Umfang der G 607-Prüfung
• Sichtprüfung der gesamten Flüssiggas-Anlage (z. B. Flaschenaufstellraum,
  Rohrleitungen und Schläuche, Gasgeräte)
• Dichtheitsprüfung mit Prüfgerät
• Brennprobe und Funktion der Zündsicherung
• Austausch von Schläuchen und Druckregelgeräten nach spätestens
  10 Jahren (Herstelldatum

Betrieb der Flüssiggas-Anlage
• Während des Betreibens von Flüssiggas-Geräten auf ausreichende Lüftung 
  achten (z. B. geöffnetes Fenster oder moderne Gasgeräte mit kombinierter 
  Zu- und Abluft)
• Bei einwandfreier Luftzufuhr ist die Verbrennung von Flüssiggas ungiftig
• Bei zu geringer Luftzufuhr besteht Erstickungsgefahr